Rahmenbedingungen

Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Anträge werden beim zuständigen Jugendamt oder Fachberatungsstellen im Wohnort des Kindes entgegengenommen:

Es wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen

Das Jugendamt übernimmt die Kosten der Kindertagespflegeperson und die Eltern leisten meistens einen anteiligen Kostenbeitrag

Die Kindertagespflegepersonen unterliegen hohen Qualitätsstandards:

    sachliche Qualifikation
    sichere und kindgerechte Räumlichkeiten
    „Erste Hilfe am Kind”
    Führunsgzeugnis
    Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen
    Unfallversicherung des Kindes
    Kindertagespflegepersonen stehen im Austausch mit anderen pädagogischen Fachkräften und
    kooperieren miteinander