Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Anträge werden beim zuständigen Jugendamt oder Fachberatungsstellen im Wohnort des Kindes entgegengenommen:
• Es wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen
• Das Jugendamt übernimmt die Kosten der Kindertagespflegeperson und die Eltern leisten meistens einen anteiligen Kostenbeitrag
• Die Kindertagespflegepersonen unterliegen hohen Qualitätsstandards: